Der Shisha-Verband informiert über seine Beschwerde in Brüssel
Danke an "Die Tabakzeitung (DTZ)" für diesen Artikel
Der Bundesverband Wasserpfeifentabak und ein Mitgliedsunternehmen haben eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Diese richtet sich gegen die deutsche Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU.
Hauptkritikpunkt ist das in Deutschland eingeführte Verbot des Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen mit charakteristischen Aromen, auch als "Mentholverbot" bekannt. Die Beschwerdeführer argumentieren, dass dieses Verbot europarechtswidrig sei, da es zwar den Verkauf solcher Produkte in Deutschland unter Strafandrohung untersagt, aber gleichzeitig deren Herstellung für den Export in andere EU-Länder oder Drittstaaten erlaubt.
Die Beschwerde führt mehrere Verstöße gegen EU-Recht an. Eine Entscheidung der Europäischen Kommission wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erwartet. Sollte die Kommission einen Verstoß feststellen, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Tabakindustrie haben.
Der Bundesverband Wasserpfeifentabak wurde in dieser Angelegenheit von der renommierten Anwaltskanzlei Clifford Chance beraten.
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